Grundsatzerklärung
Transcura
rekrutiert Pflegefachkräfte aus Drittstaaten unter Einhaltung einer fairen und
ethischen Anwerbe- und Vermittlungspraxis, indem zugesichert wird, dass:
Verantwortung
Die Geschäftsführung und die Bereichsleitungen von Transcura sind für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung verantwortlich. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Mitarbeiter in allen Unternehmensbereichen sich über ihre eigene Verantwortung für unsere ethische Anwerbe- und Vermittlungspraxis bewusst ist.
Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse
Es ergibt sich aufgrund der allgemeinen Sorgfaltspflichten einer „ordentlichen Geschäftsführung” eine faktische Verpflichtung, Maßnahmen der Risikosteuerung in Transcura einzurichten. Die Geschäftsführung von Transcura hat für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation mit einer angemessenen Risikosteuerung zu sorgen und hierbei adäquate Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse einzurichten, die eine Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken gewährleistet. Die Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse müssen gewährleisten, dass die wesentlichen Risiken frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt werden können.
Der Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozess von Transcura beinhaltet alle strategischen und operativen Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken. Zu den strategischen Aktivitäten zählen die Risikoerkennung und die Risikobewertung. Den operativen Aktivitäten werden demgegenüber die Risikomessung, das Risikoreporting, die Steuerung der Risiken als Konsequenz von Bewertung, Messung und Reporting sowie die Überwachung und Kontrolle des Erfolges der Steuerungsmaßnahmen zugeordnet. Das Unternehmen versteht den Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozess als dauerhaften, kontinuierlichen Vorgang.
Die Risikomanagementorganisation beschreibt alle organisatorischen Regelungen und Verantwortlichkeiten für das Risikomanagementsystem. Das Risikomanagementsystem des Unternehmens umfasst das Früherkennungssystem, das Risikocontrolling und die Interne Überwachung.
Umgang mit Risiken im Anwerbe- und Vermittlungsprozess
Um die Einhaltung der fairen und ethischen Anwerbe- und Vermittlungspraxis sicherzustellen, hat Transcura Sorgfaltsprozesse als Bestandteile in der Organisation und in den Beziehungen zu den Geschäftspartnern implementiert.
Hierzu wurde ein Qualitätsmanagementbeauftragter bestellt, der auch die Einhaltung der fairen und ethischen Anwerbe- und Vermittlungsprozesse im Rahmen des Risikomanagementsystems überwacht.
Folgende Instrumente stehen Transcura hierfür zur Verfügung:
Risikoinventur
Die Risiken werden
grundsätzlich im Rahmen der jährlichen Risikoinventur erkannt und bewertet. Im
Rahmen der jährlichen Risikoanalyse werden alle Geschäftspartner überprüft, die
mit Transcura in einer direkten oder indirekten Geschäftsbeziehung stehen
Operative
Aktivitäten
Die operativen Bereiche
Risikomessung, Risikoreporting, Risikosteuerung und Risikokontrolle erfordern
unterjährige Aktivitäten. Sollten Risiken entdeckt werden, so werden die
betroffenen Aktivitäten angepasst oder ganz eingestellt. Sind direkte oder
indirekte Geschäftspartner nicht in der Lage ihre Prozesse anzupassen oder
einzustellen, so wird die Zusammenarbeit beendet.
Impulsmanagement (Beschwerdeverfahren)
Eine wichtige Säule ist die Beteiligung der sich uns anvertrauenden Menschen im Rahmen des Impulsmanagements. Der Prozess des Impulsmanagements regelt die Bearbeitung von eingehenden Impulsen, d.h. Beschwerden, Meinungen und Anregungen, durch Kandidaten, Mitarbeiter, Kunden oder anderen Personen.
Bei auftretenden Problemen kann sich der Kandidat zur Klärung telefonisch oder persönlich an Transcura wenden. Die notwendigen Kontaktdaten (T +49 (0) 6227 65505-0 | Email help@transcura.de) können den Vertragsunterlagen entnommen werden. Bei Beschwerden werden stets das Qualitätsmanagement, die Bereichsleitung und die Geschäftsführung informiert.
Beschwerden werden innerhalb von drei Wochen bearbeitet.