Grundsatzerklärung

Transcura rekrutiert Pflegefachkräfte aus Drittstaaten unter Einhaltung einer fairen und
ethischen Anwerbe- und Vermittlungspraxis, indem zugesichert wird, dass:

  1. die Richtlinien gemäß den sechs Leitprinzipien des Gütesiegels für „Faire Anwerbung Pflege Deutschland” angewendet werden, namentlich
    - Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit
    - Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen
    - Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen
    - Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten
    - Nachhaltigkeit und Partizipation
    - Gesamtverantwortung
  2. die Vermittlung der Kandidaten fair, transparent und sich am Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften ausrichtet.
  3. jederzeit sichergestellt wird, dass internationale Menschenrechtskonventionen und Menschenrechtsstandards eingehalten werden, insbesondere:
    - der ILO Kernarbeitsnormen
    - den allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung
    - den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
    - den international UN-Menschenrechtsabkommen
  4. das Employer-Pays-Prinzip innerhalb der gesamten Dienstleistungskette greift, d.h. dass der Arbeitgeber verpflichtet wird, alle anfallenden Kosten des Rekrutierungsprozesses, der Sprachausbildung und Integration, des Anerkennungsverfahrens sowie aller Prüfungs- und Antragsgebühren zu übernehmen. Den Kandidaten dürfen keine Rekrutierungsleistungen in Rechnung gestellt werden.
  5. Kandidaten vor Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen geschützt werden und Transcura sich verpflichtet,
    - in den Vermittlungsverträgen mit den Pflegefachpersonen grundsätzlich auf Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen unter Berücksichtigung der erlaubten Ausnahmen zu verzichten
    - nicht in Arbeitsverträge zu vermitteln, die Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen enthalten, die sich auf die Kosten für die Vermittlung beziehen
  6. die IRIS-Standards zur Förderung einer ethischen und fairen Anwerbung angewendet werden.

Verantwortung

Die Geschäftsführung und die Bereichsleitungen von Transcura sind für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung verantwortlich. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Mitarbeiter in allen Unternehmensbereichen sich über ihre eigene Verantwortung für unsere ethische Anwerbe- und Vermittlungspraxis bewusst ist.


Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse

Es ergibt sich aufgrund der allgemeinen Sorgfaltspflichten einer „ordentlichen Geschäftsführung” eine faktische Verpflichtung, Maßnahmen der Risikosteuerung in Transcura einzurichten. Die Geschäftsführung von Transcura hat für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation mit einer angemessenen Risikosteuerung zu sorgen und hierbei adäquate Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse einzurichten, die eine Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken gewährleistet. Die Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse müssen gewährleisten, dass die wesentlichen Risiken frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt werden können.

Der Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozess von Transcura beinhaltet alle strategischen und operativen Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken. Zu den strategischen Aktivitäten zählen die Risikoerkennung und die Risikobewertung. Den operativen Aktivitäten werden demgegenüber die Risikomessung, das Risikoreporting, die Steuerung der Risiken als Konsequenz von Bewertung, Messung und Reporting sowie die Überwachung und Kontrolle des Erfolges der Steuerungsmaßnahmen zugeordnet. Das Unternehmen versteht den Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozess als dauerhaften, kontinuierlichen Vorgang.

Die Risikomanagementorganisation beschreibt alle organisatorischen Regelungen und Verantwortlichkeiten für das Risikomanagementsystem. Das Risikomanagementsystem des Unternehmens umfasst das Früherkennungssystem, das Risikocontrolling und die Interne Überwachung.


Umgang mit Risiken im Anwerbe- und Vermittlungsprozess

Um die Einhaltung der fairen und ethischen Anwerbe- und Vermittlungspraxis sicherzustellen, hat Transcura Sorgfaltsprozesse als Bestandteile in der Organisation und in den Beziehungen zu den Geschäftspartnern implementiert.

Hierzu wurde ein Qualitätsmanagementbeauftragter bestellt, der auch die Einhaltung der fairen und ethischen Anwerbe- und Vermittlungsprozesse im Rahmen des Risikomanagementsystems überwacht.


Folgende Instrumente stehen Transcura hierfür zur Verfügung:

  1. Präventionsmaßnahmen
    Zur Risikominimierung werden im Rahmen der Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse Präventionsmaßnahmen entwickelt und implementiert. Zum Beispiel durch ein Schulungskonzept, welches alle Mitarbeiter regelmäßig über die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht informiert und auf die Einhaltung der fairen und ethischen Anwerbe- und Vermittlungspraxis sensibilisiert werden

  2. Risikoinventur
    Die Risiken werden grundsätzlich im Rahmen der jährlichen Risikoinventur erkannt und bewertet. Im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse werden alle Geschäftspartner überprüft, die mit Transcura in einer direkten oder indirekten Geschäftsbeziehung stehen

  3. Operative Aktivitäten
    Die operativen Bereiche Risikomessung, Risikoreporting, Risikosteuerung und Risikokontrolle erfordern unterjährige Aktivitäten. Sollten Risiken entdeckt werden, so werden die betroffenen Aktivitäten angepasst oder ganz eingestellt. Sind direkte oder indirekte Geschäftspartner nicht in der Lage ihre Prozesse anzupassen oder einzustellen, so wird die Zusammenarbeit beendet.

  4. Impulsmanagement (Beschwerdeverfahren)

    Eine wichtige Säule ist die Beteiligung der sich uns anvertrauenden Menschen im Rahmen des Impulsmanagements. Der Prozess des Impulsmanagements regelt die Bearbeitung von eingehenden Impulsen, d.h. Beschwerden, Meinungen und Anregungen, durch Kandidaten, Mitarbeiter, Kunden oder anderen Personen.

    Bei auftretenden Problemen kann sich der Kandidat zur Klärung telefonisch oder persönlich an Transcura wenden. Die notwendigen Kontaktdaten (T +49 (0) 6227 65505-0 | Email help@transcura.de) können den Vertragsunterlagen entnommen werden. Bei Beschwerden werden stets das Qualitätsmanagement, die Bereichsleitung und die Geschäftsführung informiert.

    Beschwerden werden innerhalb von drei Wochen bearbeitet.

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